Neue ChemRRV ab 1.1.2025
- Swen Schönenberger
- 17. Dez. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Die Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) wurde angepasst und einige Änderungen werden bereits ab dem 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Verbote und Erlaubnisse im Bereich der Kältemittel:
Verboten:
Inverkehrbringen bestimmter Wärmepumpen: Mono-Split-Wärmepumpen mit weniger als 3 kg Kältemittel und einem Treibhauspotenzial (GWP) von 750 oder mehr dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das heisst, sie dürfen nicht mehr verkauft, ausgeliefert oder gelagert werden.
Nachfüllen von Kältemitteln mit hohem GWP: Das Nachfüllen von Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln mit einem GWP von 2500 oder mehr ist verboten, ausser es werden rezyklierte Kältemittel verwendet.
Erlaubt:
Betrieb bestehender Anlagen: Bereits installierte Wärmepumpen, auch solche mit verbotenen Kältemitteln, dürfen weiterhin betrieben, gewartet und repariert werden.
Verkauf und Installation bis Ende 2024: Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2025 verkauft und ausgeliefert wurden, dürfen auch nach diesem Datum noch installiert werden.
Monoblock-Wärmepumpen: Monoblock-Wärmepumpen sind von den Verboten nicht betroffen.
Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln: Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder CO2 betrieben werden, sind ebenfalls erlaubt.
Wichtig:
Die ChemRRV wird laufend an die EU-F-Gas-Verordnung angepasst. Es ist daher wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Die Verbote dienen dem Klimaschutz und sollen die Emissionen von Treibhausgasen reduzieren.
Für detaillierte Informationen und Ausnahmen empfehle ich dir, die Verordnung selbst zu konsultieren oder dich an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu wenden.
Zusätzliche Informationen:
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