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Neue ChemRRV ab 1.1.2025

Die Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) wurde angepasst und einige Änderungen werden bereits ab dem 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.


Hier ein Überblick über die wichtigsten Verbote und Erlaubnisse im Bereich der Kältemittel:


Verboten:

  • Inverkehrbringen bestimmter Wärmepumpen: Mono-Split-Wärmepumpen mit weniger als 3 kg Kältemittel und einem Treibhauspotenzial (GWP) von 750 oder mehr dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das heisst, sie dürfen nicht mehr verkauft, ausgeliefert oder gelagert werden.

  • Nachfüllen von Kältemitteln mit hohem GWP:  Das Nachfüllen von Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln mit einem GWP von 2500 oder mehr ist verboten, ausser es werden rezyklierte Kältemittel verwendet.


Erlaubt:

  • Betrieb bestehender Anlagen: Bereits installierte Wärmepumpen, auch solche mit verbotenen Kältemitteln, dürfen weiterhin betrieben, gewartet und repariert werden.

  • Verkauf und Installation bis Ende 2024: Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2025 verkauft und ausgeliefert wurden, dürfen auch nach diesem Datum noch installiert werden.

  • Monoblock-Wärmepumpen:  Monoblock-Wärmepumpen sind von den Verboten nicht betroffen.

  • Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln: Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln wie Propan oder CO2 betrieben werden, sind ebenfalls erlaubt.


Wichtig:

  • Die ChemRRV wird laufend an die EU-F-Gas-Verordnung angepasst. Es ist daher wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

  • Die Verbote dienen dem Klimaschutz und sollen die Emissionen von Treibhausgasen reduzieren.

  • Für detaillierte Informationen und Ausnahmen empfehle ich dir, die Verordnung selbst zu konsultieren oder dich an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu wenden.


Zusätzliche Informationen:




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